Winterdienst

Winterdienst für Gewerbe, Einrichtungen & Großflächen

Ausgefallener Winterdienst ist teuer – als Unfallrisiko, als Betriebsausfall, als Haftungsfrage. In der Wintersaison sind wir mit 24-Stunden-Bereitschaft und 24/7-Erreichbarkeit für Sie da: Regelmäßige Kontrollfahrten geben uns ein aktuelles Bild der Lage, damit Räum- und Streueinsätze rechtzeitig starten – von kleineren Gewerbeflächen bis zu großflächigen Arealen mit eigenen Einsatzgeräten. Alle Einsätze sind über unsere Betriebshaftpflicht abgesichert.

Winterdienst-Vertrag anfragen

Schnelle Anfrage

Kein langes Formular nötig – wir melden uns kurzfristig mit einer Einschätzung zurück.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.

24/7-Hotline in der Wintersaison

Von November bis Ende März sind wir rund um die Uhr erreichbar: 02443 9022942. Schnelle Reaktionszeit, wenn es darauf ankommt – außerhalb der Saison erreichen Sie uns zu unseren regulären Geschäftszeiten.

Wir übernehmen die Verkehrssicherungspflicht für Sie

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer bzw. Betreiber der Fläche – bei Gewerbeimmobilien, Schulen, Kindergärten und Pflegeheimen ebenso wie bei Parkplätzen von Einkaufszentren, Speditionsgeländen, Feuerwehrgerätehäusern oder Kirchengemeinden. Sie beginnt in der Regel werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr – bis dahin muss die Fläche sicher begehbar sein. Wird sie versäumt und es passiert ein Unfall, haftet in der Regel der Eigentümer oder Betreiber der Fläche.

Mit einem Winterdienst-Vertrag übernehmen wir diese Verantwortung für Sie: klar geregelt, wer räumt, wann, in welchem Umfang – mit Dokumentation jedes Einsatzes zu Ihrer Absicherung. Mehr zur Räum- & Streupflicht im Ratgeber →

Auch für große Flächen

Neben klassischen Gewerbeflächen übernehmen wir auch großflächige Areale mit eigenen Einsatzgeräten – etwa bei viel Publikums- oder Lieferverkehr, wo ein ausgefallener Winterdienst den Betrieb direkt kostet. Diese Erfahrung haben wir bereits erfolgreich unter Beweis gestellt – in einem Winterdienst-Großeinsatz über mehrere Standorte und mehr als 70.000 m² Fläche, bestätigt durch ein offizielles Referenzschreiben.

Nachhaltigkeitseffekt: Auftausalz wirkt zuverlässig, schädigt aber auf Dauer Böden, Gewässer und Bäume. Wir setzen deshalb auf differenzierten Winterdienst – mechanisches Räumen vor dem Streuen und eine Dosierung nach tatsächlichem Bedarf statt nach dem Prinzip „viel hilft viel“. Mehr dazu →

Gewerbe

Kein Betriebsausfall durch ungeräumte Zufahrten und Parkplätze – sie sind frei, bevor der Betrieb beginnt, auch bei Einkaufszentren und Speditionsgeländen.

Hausverwaltungen & Wohnungsbau­gesellschaften

Ein Ansprechpartner für alle Ihre Objekte statt Einzelaufträge pro Standort – mit Dokumentation für jede Liegenschaft. Gerade bei hoher Bewohner- und Besucherfrequenz zählt zuverlässige Verkehrssicherung, und mehrere Liegenschaften lassen sich über einen Rahmenvertrag bündeln.

Schulen, Kitas & Pflegeheime

Rutschsichere Wege genau dann, wenn Kinder, Bewohner und Personal unterwegs sind – ebenso für Feuerwehren, Kirchengemeinden, Kasernen, Polizeidienststellen und Forschungszentren.

5,0 von 5 bei Google
Bewertungen ansehen →

Unsere Leistungen im Winterdienst

  • Schneeräumung von Gehwegen, Zufahrten und Parkplätzen
  • Streudienst mit bedarfsgerechter Dosierung (abstumpfend oder auftauend)
  • Regelmäßige Kontrollfahrten bei unsicherer Wetterlage
  • Dokumentation jedes Einsatzes
  • Streumittel-Entsorgung nach Saisonende

Wir stellen nur die Arbeit in Rechnung, die auf Ihren Flächen tatsächlich notwendig ist.

Frisch geräumte und gestreute Hoffläche vor einer Logistikhalle mit Laderampen im Winter

Was im Winterdienst-Vertrag geregelt wird

Bereitschaft

24-Stunden-Bereitschaft und 24/7-Erreichbarkeit während der Saison – auch früh morgens, an Wochenenden und Feiertagen.

Kontrollfahrten

Regelmäßige Kontrollfahrten zur Einschätzung von Wetter- und Straßenlage, um Räum- und Streueinsätze rechtzeitig auszulösen.

Umfang

Welche Flächen geräumt und gestreut werden – Gehwege, Zufahrten, Parkplätze.

Dokumentation

Nachweis der durchgeführten Räum- und Streueinsätze zur Absicherung Ihrer Räum- und Streupflicht.

Aktuelle Wetterwarnungen für NRW

Damit Sie beim Thema Glätte und Schnee nicht nur auf uns, sondern auch auf die amtliche Lage schauen können, zeigen wir hier die aktuelle Warnkarte des Deutschen Wetterdienstes für Nordrhein-Westfalen.

Amtliche Warnkarte (DWD)

Automatisch aktuell gehalten vom Deutschen Wetterdienst – ersetzt keine amtliche Warnung im Einzelfall.

Aktuelle Wetter- und Unwetterwarnungen des DWD für Nordrhein-Westfalen

Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD).

Häufige Fragen zum Winterdienst

Wer haftet, wenn vor einem Gewerbeobjekt oder einer Einrichtung niemand geräumt hat?
In der Regel der Eigentümer oder Betreiber der Fläche – bei beauftragtem Winterdienst kann die Verantwortung vertraglich auf den Dienstleister übergehen, wenn dies klar geregelt ist.
Was sollte in einem Winterdienst-Vertrag für Unternehmen konkret geregelt sein?
Einsatzzeiten, Umfang der zu räumenden Flächen, Reaktionszeit bei akuten Wetterlagen und die Dokumentation der durchgeführten Einsätze.
Übernehmen Sie auch großflächige Areale?
Ja – auch größere Areale über mehrere Standorte, wie bereits in der Praxis umgesetzt.
Sind Sie während der Wintersaison rund um die Uhr erreichbar?
Ja – in der Saison stehen wir mit 24-Stunden-Bereitschaft und 24/7-Erreichbarkeit bereit. Über regelmäßige Kontrollfahrten behalten wir Wetter- und Straßenlage im Blick und lösen Räum- und Streueinsätze aus, sobald es nötig wird.

Der Winter kommt bestimmt

Sichern Sie sich jetzt einen verlässlichen Winterdienst-Partner für die Saison.

Winterdienst anfragen