Ausgefallener Winterdienst ist teuer – als Unfallrisiko, als Betriebsausfall, als Haftungsfrage. In der Wintersaison sind wir mit 24-Stunden-Bereitschaft und 24/7-Erreichbarkeit für Sie da: Regelmäßige Kontrollfahrten geben uns ein aktuelles Bild der Lage, damit Räum- und Streueinsätze rechtzeitig starten – von kleineren Gewerbeflächen bis zu großflächigen Arealen mit eigenen Einsatzgeräten. Alle Einsätze sind über unsere Betriebshaftpflicht abgesichert.
Winterdienst-Vertrag anfragenKein langes Formular nötig – wir melden uns kurzfristig mit einer Einschätzung zurück.
Von November bis Ende März sind wir rund um die Uhr erreichbar: 02443 9022942. Schnelle Reaktionszeit, wenn es darauf ankommt – außerhalb der Saison erreichen Sie uns zu unseren regulären Geschäftszeiten.
Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer bzw. Betreiber der Fläche – bei Gewerbeimmobilien, Schulen, Kindergärten und Pflegeheimen ebenso wie bei Parkplätzen von Einkaufszentren, Speditionsgeländen, Feuerwehrgerätehäusern oder Kirchengemeinden. Sie beginnt in der Regel werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr – bis dahin muss die Fläche sicher begehbar sein. Wird sie versäumt und es passiert ein Unfall, haftet in der Regel der Eigentümer oder Betreiber der Fläche.
Mit einem Winterdienst-Vertrag übernehmen wir diese Verantwortung für Sie: klar geregelt, wer räumt, wann, in welchem Umfang – mit Dokumentation jedes Einsatzes zu Ihrer Absicherung. Mehr zur Räum- & Streupflicht im Ratgeber →
Neben klassischen Gewerbeflächen übernehmen wir auch großflächige Areale mit eigenen Einsatzgeräten – etwa bei viel Publikums- oder Lieferverkehr, wo ein ausgefallener Winterdienst den Betrieb direkt kostet. Diese Erfahrung haben wir bereits erfolgreich unter Beweis gestellt – in einem Winterdienst-Großeinsatz über mehrere Standorte und mehr als 70.000 m² Fläche, bestätigt durch ein offizielles Referenzschreiben.
Kein Betriebsausfall durch ungeräumte Zufahrten und Parkplätze – sie sind frei, bevor der Betrieb beginnt, auch bei Einkaufszentren und Speditionsgeländen.
Ein Ansprechpartner für alle Ihre Objekte statt Einzelaufträge pro Standort – mit Dokumentation für jede Liegenschaft. Gerade bei hoher Bewohner- und Besucherfrequenz zählt zuverlässige Verkehrssicherung, und mehrere Liegenschaften lassen sich über einen Rahmenvertrag bündeln.
Rutschsichere Wege genau dann, wenn Kinder, Bewohner und Personal unterwegs sind – ebenso für Feuerwehren, Kirchengemeinden, Kasernen, Polizeidienststellen und Forschungszentren.
Wir stellen nur die Arbeit in Rechnung, die auf Ihren Flächen tatsächlich notwendig ist.

24-Stunden-Bereitschaft und 24/7-Erreichbarkeit während der Saison – auch früh morgens, an Wochenenden und Feiertagen.
Regelmäßige Kontrollfahrten zur Einschätzung von Wetter- und Straßenlage, um Räum- und Streueinsätze rechtzeitig auszulösen.
Welche Flächen geräumt und gestreut werden – Gehwege, Zufahrten, Parkplätze.
Nachweis der durchgeführten Räum- und Streueinsätze zur Absicherung Ihrer Räum- und Streupflicht.
Damit Sie beim Thema Glätte und Schnee nicht nur auf uns, sondern auch auf die amtliche Lage schauen können, zeigen wir hier die aktuelle Warnkarte des Deutschen Wetterdienstes für Nordrhein-Westfalen.
Automatisch aktuell gehalten vom Deutschen Wetterdienst – ersetzt keine amtliche Warnung im Einzelfall.
Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD).
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