Für Schulen, Kindergärten & weitere sicherheitsrelevante Einrichtungen

Außenanlagen-Sicherheit für Schulen & Kindergärten

Wenn ein Ast auf dem Schulhof abbricht oder ein Gehweg vor der Kita nicht geräumt ist, geht es nicht nur um Ordnung – es geht um Haftung. Wir übernehmen die Verkehrssicherungspflicht für Ihre Außenanlage, damit Sie sich auf Ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren können.

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Modernes Schulgebäude mit gepflegtem Außengelände

Wer haftet, wenn etwas passiert?

Träger von Schulen, Kindergärten und sozialen Einrichtungen sind zur Verkehrssicherung verpflichtet: Bäume müssen regelmäßig auf Bruch- und Sturzgefahr kontrolliert werden, Gehwege und Zufahrten müssen im Winter geräumt und gestreut sein. Wird das versäumt, haftet der Träger – in bestimmten Fällen auch die verantwortliche Leitung persönlich.

Wir sichern das für Sie ab: mit regelmäßiger Baumkontrolle, dokumentierter Grünpflege und einem verlässlichen Winterdienst, der nicht erst dann kommt, wenn es schon zu spät ist.

Kindgerechte Arbeitsweise

Fäll- und Pflegearbeiten planen wir wo möglich außerhalb der Betreuungszeiten, sichern den Arbeitsbereich während des Einsatzes ab und stimmen den Ablauf vorher mit der Leitung ab – damit der Betrieb Ihrer Einrichtung möglichst ungestört weiterläuft. Für Einsätze während des laufenden Betriebs setzen wir zudem, wo möglich, auf unseren leisen, abgasfreien Akku-Gerätepark.

Worauf Sie sich verlassen können

Baumarbeiten auf Ihrem Gelände übernehmen wir mit Motorsägenschein und Baumfachkunde, in der Höhe mit Seilklettertechnik (SKT) und dem Zertifikat „Arbeiten mit Absturzgefahr“. Alle Einsätze sind über unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Und weil unser Gründer ausgebildeter Rettungssanitäter ist, ist Erste Hilfe bei uns keine Theorie.

Was wir für Schulen & Kindergärten übernehmen

Winterdienst

Verlässliches Räumen und Streuen von Gehwegen, Eingängen und Zufahrten – auch an Wochenenden und Feiertagen.

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Baumkontrolle & -pflege

Regelmäßige Kontrolle auf Bruch- und Sturzgefahr, dokumentiert für Ihre Verkehrssicherungspflicht.

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Grünpflege

Gepflegte Außenflächen als Jahrespaket – planbar und ohne Überraschungen im Budget.

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Auch für weitere sicherheitsrelevante Einrichtungen

Was für Schulen und Kindergärten gilt, gilt genauso für Pflegeheime, Krankenhäuser, Feuerwehren, Kasernen, Polizeidienststellen und Forschungszentren: Verkehrssicherungspflicht, Rutschsicherheit und ein Arbeitsablauf, der sich diskret in den laufenden Betrieb einfügt, statt ihn zu stören. Auch hier gilt: fester Ansprechpartner, dokumentierte Einsätze, auf die jeweilige Einrichtung abgestimmte Arbeitszeiten.

Über Ihre Einrichtung sprechen

Auch für

Pflegeheime Krankenhäuser Feuerwehren Kasernen Polizeidienststellen Forschungszentren

Häufige Fragen von Schulen & Kindergärten

Wer haftet, wenn ein Baum auf dem Schulgelände umfällt?
In der Regel der Träger der Einrichtung, wenn er die Verkehrssicherungspflicht (regelmäßige Baumkontrolle) nicht erfüllt hat. Eine dokumentierte, regelmäßige Kontrolle reduziert dieses Risiko erheblich.
Wie oft muss die Verkehrssicherheit von Bäumen auf Schul- und Kita-Geländen geprüft werden?
Das hängt von Baumart, Alter und Standort ab, üblich sind ein bis zwei Kontrollen pro Jahr plus eine Kontrolle nach Sturmereignissen. Wir stimmen das Intervall auf Ihr Gelände ab.
Muss der Gehweg vor einer Kita oder Schule geräumt werden?
Ja, die Räum- und Streupflicht gilt für die Zuwegungen und oft auch für angrenzende öffentliche Gehwege, je nach kommunaler Satzung. Wir übernehmen das zuverlässig für Sie.
Werden Arbeiten während der Betreuungszeiten durchgeführt?
Wo möglich, planen wir Fäll- und Pflegearbeiten außerhalb der Betreuungszeiten und sichern den Arbeitsbereich während des Einsatzes ab.
Arbeiten Sie auch für Pflegeheime, Krankenhäuser, Feuerwehren, Kasernen oder Polizeidienststellen?
Ja – die gleichen Sicherheits- und Zuverlässigkeitsanforderungen wie bei Schulen und Kindergärten gelten auch dort. Sprechen Sie uns an, wir stimmen Ablauf und Zeitfenster auf Ihre Einrichtung ab.
Können wir Sie auch ohne aufwendige Ausschreibung beauftragen?
In vielen Fällen ja. Gerade bei kleineren und mittleren Auftragswerten – etwa für eine einzelne Schule, Kita, Kirchengemeinde oder ein Feuerwehrgerätehaus – erlauben die meisten Vergaberichtlinien eine Direktvergabe oder ein vereinfachtes Verfahren mit nur wenigen Angeboten. Sprechen Sie uns einfach an, wir sagen Ihnen unkompliziert, was in Ihrem Fall möglich ist. Ist bei Ihnen eine förmliche Ausschreibung vorgeschrieben, beteiligen wir uns selbstverständlich auch daran.

Sicherheit, um die sich niemand sorgen muss

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