Von Jakob Wied, Gründer von Handbetrieb
Ein gesunder Baum ist ein Gewinn für jedes Grundstück – ein ungepflegter oder kranker Baum kann schnell zum Risiko werden. Hier die wichtigsten Grundlagen, verständlich erklärt.
Viele Eigentümer denken bei „etwas tun müssen“ zuerst an Fällung. Tatsächlich lässt sich die Mehrheit der Probleme durch regelmäßige Pflege lösen, lange bevor eine Fällung überhaupt zur Debatte steht:
Eine fachgerechte Kontrolle zeigt in der Regel frühzeitig, welcher der beiden Wege der richtige ist.
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es grundsätzlich verboten, Bäume, Hecken und Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September radikal zurückzuschneiden, abzuschneiden oder zu fällen – geschützt werden so vor allem Brut- und Nistplätze. Schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Charakter der Gehölze nicht wesentlich verändern, sind auch in dieser Zeit weiterhin erlaubt. Bei konkreter Gefahr für die Verkehrssicherheit sind zudem Ausnahmen möglich.
Als grobe Orientierung hat sich eine jährliche Sichtkontrolle bewährt, bei älteren oder vorgeschädigten Bäumen sowie bei erhöhter Verkehrssicherungspflicht – etwa auf Schul- oder Firmengeländen – häufig auch zweimal jährlich. Zusätzlich sollte nach starken Stürmen immer eine außerplanmäßige Kontrolle erfolgen. Für Träger mit Verkehrssicherungspflicht empfiehlt sich, diese Kontrollen zu dokumentieren.
Keines dieser Anzeichen bedeutet automatisch, dass ein Baum gefällt werden muss – sie sind aber ein guter Grund für eine fachliche Einschätzung vor Ort.
Baumpflege in der Höhe ist Arbeiten mit Absturzgefahr. Wir arbeiten mit Motorsägenschein, Baumfachkunde, SKT-Zertifizierung für Seilklettertechnik und Zertifikat „Arbeiten mit Absturzgefahr“ – gerade bei beengten oder sensiblen Flächen, wo eine Hubarbeitsbühne nicht hinkommt, macht das den entscheidenden Unterschied für Sicherheit und Ergebnis.
Wie ein Pflegeschnitt fachgerecht auszuführen ist, ist in Deutschland nicht dem Zufall überlassen: Die ZTV Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege) der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) ist das anerkannte technische Regelwerk für professionelle Baumpflegearbeiten in Deutschland. Sie legt unter anderem fest, wie Schnitte astringend und ohne unnötige Wundflächen ausgeführt werden, welche Kronenpflege- und Sicherungsmaßnahmen fachgerecht sind und wie mit Schäden am Baum umzugehen ist. Öffentliche Auftraggeber wie Kommunen schreiben Baumpflegearbeiten häufig ausdrücklich „nach ZTV Baumpflege“ aus.
Wir richten unsere Pflegeschnitte an diesen Vorgaben aus – damit aus einer Pflegemaßnahme kein Folgeschaden wird, der dem Baum am Ende mehr schadet als nützt.
Wir schauen uns Ihren Baumbestand vor Ort an und sagen ehrlich, was nötig ist.
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